Teilhabe

Der Begriff Teilhabe, wie er in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verankert ist, beschreibt das Einbezogen-Sein in verschiedene Lebensbereiche. Teilhabe bedeutet daher, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich in vielfältigen Bereichen der Gesellschaft einbringen zu können.

„Die Heilpädagogische Haltung“ ist trotz des stetig steigenden Anspruches an die Arbeit des Heilpädagogen nicht wirklich formuliert. Somit bleibt die Offenheit die Grundlage aller Vielfalt. In Bezug der Teilhabe gewährt sie die Möglichkeit individuell der Bedürfnisse der Klientel gerecht zu werden in allen ihrer Ideen und Umsetzungen.

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Der Mensch muss sich in der Welt selbst forthelfen.
Dies ihn zu lehren, ist unsere Aufgabe

Johann Heinrich Pestalozzi

Pädagogische Begleitung:

  • Bildungsaufgabe in Schule und Berufsausbildung
  • Unterstützung in Themen zu Gesundheit und Lebensgestaltung
  • Teilnahme an Kunst, Kultur, Sport und Freizeit
  • Aktiv sein in Familie, Freundeskreis und sozialem Umfeld